Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG) dienen insbesondere der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und der daran gebundenen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, in ihnen ist jede Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung ausgeschlossen. Nutzungen sind nur soweit zulässig, wie sie dem Schutzzweck nicht entgegenstehen. Dieser harmonisierte Stichtagsdatensatz wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Daten der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich. Da die Daten aus unterschiedlichen Quellen stammen und auf unterschiedlichen Erfassungsmaßstäben beruhen, sind Abweichungen in Lage und auch Aktualität möglich.
Raumbezug












Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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3.615°/47.142° | 15.715°/55.911° |
Koordinatensystem |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des BundesQuellenvermerk: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Jahr Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes" (https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/lizenz/geonutzv.pdf) genutzt werden. Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Jahr |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Anwendungseinschränkungen |
Nicht für Planungszwecke geeignet. |
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Kontakt
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Identifikator |
https://geodienste.bfn.de/md/993A0B0D-4704-422E-B892-294F7555FBD1 |
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Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Fachliche Grundlage |
Die Daten der Schutzgebiete der Bundesländer werden einmal jährlich durch die zuständigen Fachverwaltungen der Bundesländer an das Bundesamt für Naturschutz übermittelt, dort mit den Daten der Ausschliesslichen Wirtschaftszone zusammengeführt und zu bundesweiten Stichtagsdatensätzen harmonisiert. Im Falle der Daten der Bundesländer handelt es sich hier um identische Objekte in unterschiedlicher Genauigkeit/Maßstab. |
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