Mit diesem Datensatz wird die Zonierung des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ bereitgestellt.
Der Nationalpark wurde 1985 gegründet und 1999 erweitert. Er dient dem Schutz und der natürlichen Entwicklung des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres und der Bewahrung seiner besonderen Eigenart. Die Gesamtheit der Natur in ihrer natürlichen Entwicklung mit allen Pflanzen, Tieren und Ökosystemen besitzt einen zu schützenden Eigenwert (§ 2 Abs. 1 Nationalparkgesetz).
Um einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten wurde der Nationalpark in zwei Schutzzonen eingeteilt (Schutzzone 1 und Schutzzone 2), die mit verschiedenen Schutzbestimmungen versehen sind. Schutzzone 1 darf u.a. nicht betreten werden und beinhaltet ein nutzungsfreies Gebiet zwischen Sylt und Föhr. Schutzzone 2 darf eingeschränkt genutzt werden.
Die Einteilung des Nationalparks in diese zwei Schutzzonen wird durch § 4 des Nationalparkgesetzes geregelt (Gesetz zum Schutz des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz – NPG vom 17. Dezember 1999 zuletzt geändert mit Verordnung vom 16.1.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)).
Die dynamische Anpassung der Schutzzonen in den Kartendarstellungen ist aufgrund der sog. Schutzzonen-Verordnung möglich (Schutzzonenverordnung Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer – SchutzzonenVO vom 4. Dezember 2017 (GVOBl. Schl.-H. v. 21.12.2017, S. 556)). Download der Gesetzestexte s. unten.
Für eine Darstellung des Nationalpark-Gebietes ohne die Differenzierung nach Schutzzonen wird ein weiterer Datensatz mit der Lage der Außengrenzen zur Verfügung gestellt: Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer Außengrenzen des Nationalparks (LKN.SH - NPV) Objekt-ID: CF2A1A52-EC3B-4837-91E3-DDC6A8CD84FA.
Alle hier erwähnten Daten zum Nationalpark sind Auszüge aus einem Gesamtdatensatz: Rechtliche Gliederung des Nationalparks mit den angrenzenden Gebieten, Stand 12/2017 Kr. 11/2019 (Objekt-ID:5f2aeb4f-a5ec-4a0d-8a11-9f90fe4c7bee).
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer | 7.91°/53.86° | 9.03°/55.1° |
Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Weitere Verweise (5)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
ccd4d224-1dfd-4a3e-bc28-edbccc1b0308 |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: LKN.SH Nationalparkverwaltung |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Anwendungseinschränkungen |
keine |
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Kontakt
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Identifikator |
http://portalu.de/igc_2/a6d1b73c-fed0-427c-8ea0-0c71303409d6 |
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Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Vektorformat
Topologieinformation | Geometrietyp | Elementanzahl |
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Flächen flächendeckend | Fläche |
Fachliche Grundlage |
Nationalparkgesetz – NPG vom 17. Dezember 1999; Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 518), zuletzt geändert durch Art. 19 LVO v. 16.01.2019, GVOBl. S. 30 und Schutzzonenverordnung Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer – SchutzzonenVO) vom 4. Dezember 2017 (GVOBl. Schl.-H. v. 21.12.2017, S. 556, C 3232 A, Ausgabe Nr. 15) |
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Datengrundlage |
Rechtliche Gliederung des Nationalparks mit den angrenzenden Gebieten, Stand 12/2017 Kr. 11/2019 (Objekt-ID:5f2aeb4f-a5ec-4a0d-8a11-9f90fe4c7bee). Dort wurden alle Anpassungen der Grenzverläufe durchgeführt und können dort nachvollzogen werden. |
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Herstellungsprozess |
Mit Inkrafttreten des ersten Nationalparkgesetzes wurde am 1.10.1985 der Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" mit seiner damaligen Ausdehnung gegründet. 1999 wurde das Gesetz stark überabreitet und stellte ab dem 01.01.2000 einen sehr viel größeres Gebiet als Nationalpark unter Schutz. Dieses Gesetz ist mit den aktuellsten Änderungen von 2019 nach wie vor gültig. Die Lage des Walschutzgebietes basiert auf dem NPG und berücksichtigt nicht die Abweichungen der Küstenfischerei-Verordnung. |
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Zusatzinformationen
Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Konformität
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 976/2009 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Netzdienste | 20.10.2009 | Die Qualität der Daten entspricht den Datenspezifikationen. | |
VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten | 08.12.2010 |
Datenformat
Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
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Shapefiles | 1.0 |
Schlagworte
INSPIRE-Themen | Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten Meeresregionen Schutzgebiete Verwaltungseinheiten |
INSPIRE - Räumlicher Anwendungsbereich | National |
ISO-Themenkategorien | Grenzen Meere Planungsunterlagen, Kataster Umwelt |
Suchbegriffe | Biospährenreservat Borders gdi-sh Grenzen inspireidentifiziert MAB Area MDI-DE MDI-DE_Basisdaten national park Nationalparkgrenze |
Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
ED41FE5D-B260-4DE7-839E-21803829F5EA |
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Aktualität der Metadaten |
24.01.2025 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein
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sh_lbknm
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