Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat seit dem Jahr 2021 für Windenergieanlagen auf See, die ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen werden, den Adressaten und die Höhe der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mittels Ausschreibung ermittelt. Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen novellierten Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) erfolgt eine Umstellung der Ausschreibung für zentral voruntersuchte Flächen auf Gebotskriterien, die in § 51 WindSeeG neu definiert sind. Lage, Zeitpunkt und Reihenfolge der auszuschreibenden Flächen werden jeweils durch den Flächenentwicklungsplan (FEP) festgelegt.
The Federal Network Agency (BNetzA) has determined the addressee and the amount of support under the Renewable Energy Sources Act (EEG) by means of a call for tenders since 2021 onwards for wind turbines at sea that are commissioned from January 1, 2026 onwards. With the amended Offshore Wind Energy Act (WindSeeG), which came into force on January 1, 2023, there is a change in the tendering process for centrally pre-surveyed areas to bidding criteria that are newly defined in sec. 51 WindSeeG. The location, timing and sequence of the areas to be tendered are determined in each case by the Site Development Plan (FEP).
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat seit dem Jahr 2021 für Windenergieanlagen auf See, die ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen werden, den Adressaten und die Höhe der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mittels Ausschreibung ermittelt. Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen novellierten Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) erfolgt eine Umstellung der Ausschreibung für zentral voruntersuchte Flächen auf Gebotskriterien, die in § 51 WindSeeG neu definiert sind. Lage, Zeitpunkt und Reihenfolge der auszuschreibenden Flächen werden jeweils durch den Flächenentwicklungsplan (FEP) festgelegt.
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