References
Data-Relations (1)
Befahrensverordnung: Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt zum Schutz der Natur und Landschaft und der Tier- und Pflanzenwelt das Befahren der Bundeswasserstraßen in den nach Landesrecht in der Nordsee ausgewiesenen Nationalparken, um zur Erreichung der Schutzzwecke dieser Nationalparke beizutragen.Die bereitgestellten Dateien stellen die geographischen Grenzen der in der Nordsee-Befahrensverordnung beschriebenen Gebiete dar. Daneben umfassen die Dateien teilweise auch beschreibende Inhalte, die von den Ländern der Nationalparke Wattenmeer zur Verfügung gestellt wurden. Bitte beachten Sie, dass hier die Bereitstellung der beschreibenden Inhalte ohne Gewähr erfolgt. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Landesbehörden.Geltungsbereich dieser Verordnung. Von dem räumlichen Geltungsbereich dieser Verordnung ist der Geltungsbereich des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Schifffahrtsordnung in der Emsmündung vom 22. Dezember 1986 (BGBl. 1987 II Seite 142) ausgenommen.Erlaubniszonen und Routen sind vorbehaltlich schifffahrtspolizeilicher Anordnungen im Einzelfall bestimmt.Der räumliche Geltungsbereich dieser Verordnung, die Allgemeinen Schutzgebiete und deren landesrechtliche Entsprechungen sowie die Besonderen Schutzgebiete mit den Schutzzeiten sind in den amtlichen Seekarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie dargestellt.